VR Bank HalbMarathon Koblenz 2027
Halbmarathon, 10-km-Lauf, Staffellauf, Kinderlauf
Stand: 16. September 2026
Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Nennung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
(1) Der VR Bank HalbMarathon Koblenz 2027 findet am Sonntag, dem 18. April 2027, in Koblenz statt. Start und Ziel aller Wettbewerbe befinden sich am Deutschen Eck. Die Veranstaltung umfasst die Wettbewerbe Halbmarathon, 10-km-Lauf, Staffellauf (4 x 5,25 km) und Kinderlauf.
(2) Veranstalter und Ausrichter des VR Bank HalbMarathon Koblenz 2027 ist Markus Rönsch, Irmina-Hoelscher-Str. 11, 56070 Koblenz, Telefon 0178 4015238, E-Mail info@koblenz-marathon.de.
(3) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist Markus Rönsch, nachfolgend organisatorischer Veranstalter.
(4) Teilnehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die an einem der Wettbewerbe teilnehmen. Interessierte sind natürliche Personen, die an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchten.
(5) Die VR Bank RheinAhrEifel eG ist Namensgeber der Veranstaltung. Aus der Namensgebung ergeben sich keine vertraglichen Beziehungen zwischen Teilnehmern und Namensgeber.
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem organisatorischen Veranstalter (Organisationsvertrag).
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Anmeldung. Sie regeln den Ablauf der Bestellung, die Zahlung, die Lieferung von Waren sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher. Bei Widersprüchen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Bereiche vor, im Übrigen gehen diese Teilnahmebedingungen vor.
(3) Der Organisationsvertrag kommt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, wenn der organisatorische Veranstalter die Anmeldung in Textform bestätigt oder die Zahlung erfolgreich autorisiert wurde, je nachdem, was zuerst eintritt.
(4) Die Teilnehmer erkennen an, dass die Leistungserbringung des organisatorischen Veranstalters bereits mit der Anmeldung zur Veranstaltung beginnt.
(5) Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten für die einzelnen Wettbewerbe die nachfolgenden sportlichen Regeln in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Sie werden Bestandteil des Organisationsvertrages. Bei Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen den sportlichen Regeln vor.
(a) Alle Wettbewerbe werden nach den am Veranstaltungstag gültigen Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und von World Athletics unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Rheinhessen-Rheinland (LVRR) durchgeführt. Dies gilt für Läufer mit und ohne DLV-Startpass.
(b) Die Einhaltung der sportlichen Regeln wird durch die Wettkampfaufsicht des Verbandes kontrolliert und protokolliert.
(c) Für den Staffellauf und den Kinderlauf gilt zusätzlich das jeweilige Reglement des organisatorischen Veranstalters.
(6) Die sportlichen Regeln werden von den genannten Institutionen fortlaufend weiterentwickelt, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Änderungen, die nach der Anmeldung erfolgen, werden Bestandteil des Organisationsvertrages, soweit sie die berechtigten Interessen der Teilnehmer berücksichtigen, für die Teilnehmer zumutbar sind und vom organisatorischen Veranstalter auf seiner Internetseite oder in Textform bekannt gegeben werden.
(1) Der organisatorische Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmevoraussetzungen aller Wettbewerbe auf seiner Internetseite (nachfolgend Ausschreibungen). Diese sind für alle Teilnehmer verbindlich.
(2) Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, ihre gesundheitliche Eignung für den gewählten Wettbewerb geprüft zu haben, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Maßgeblich ist das im Kalenderjahr der Veranstaltung vollendete Lebensjahr. Teilnahmeberechtigt ist, wer im Jahr 2027 folgendes Alter erreicht:
| Wettbewerb | Distanz | Alter |
|---|---|---|
| Kinderlauf U8 | 400 m | bis 7 Jahre |
| Kinderlauf Ü8 | 1.000 m | 8 bis 12 Jahre |
| 10-km-Lauf | 10 km | ab 14 Jahren |
| Staffellauf | 4 x 5,25 km | ab 14 Jahren je Staffelmitglied |
| Halbmarathon | 21,0975 km | ab 16 Jahren |
(5) Für minderjährige Teilnehmer ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Der gesetzliche Vertreter bestätigt dabei die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen und schließt den Organisationsvertrag im Namen des minderjährigen Teilnehmers.
(6) Die Teilnehmer erklären sich bereit, einen Nachweis über die Unbedenklichkeit der Teilnahme vorzulegen, sofern der organisatorische Veranstalter oder die zuständigen Behörden einen solchen verlangen. Die Form des Nachweises gibt der organisatorische Veranstalter rechtzeitig bekannt.
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeportal auf der Internetseite der Veranstaltung. Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief werden nicht entgegengenommen. Die technische Abwicklung von Anmeldung und Zahlung erfolgt über den Zeitnahme- und Anmeldedienstleister cologne timing GmbH, Oskar-Jäger-Straße 173, Gebäude K1, 50825 Köln, unter Einsatz des Systems der race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 11, 76327 Pfinztal.
(2) Der organisatorische Veranstalter gibt für jeden Wettbewerb eine maximale Teilnehmerzahl bekannt (Teilnehmerlimit). Wer die Voraussetzungen des jeweiligen Wettbewerbs erfüllt, kann sich bis zum Meldeschluss am 11. April 2027 anmelden, sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht ist. Am Veranstaltungstag selbst sind keine Nachmeldungen möglich.
(3) Mit der Anmeldung werden das Startgeld sowie die Kosten für individuell gewählte Zusatzleistungen zur Zahlung fällig.
(4) Das Startgeld richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und nach den je Preisstufe verfügbaren Kontingenten. Eine Preisstufe endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums oder bereits vorher, sobald das zugehörige Kontingent ausgeschöpft ist. Es gelten folgende Startgelder in Euro, inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer:
| Anmeldezeitraum | Halbmarathon | 10 km | Staffel (4er-Team) | Kinderlauf |
|---|---|---|---|---|
| 01.09. bis 30.09.2026 | 45,00 | 25,00 | 80,00 | 5,00 |
| 01.10. bis 31.12.2026 | 50,00 | 28,00 | 85,00 | 5,00 |
| 01.01. bis 28.02.2027 | 55,00 | 31,00 | 85,00 | 5,00 |
| 01.03. bis 31.03.2027 | 60,00 | 34,00 | 90,00 | 5,00 |
| Nachmeldung 01.04. bis 11.04.2027 | 70,00 | 37,00 | 95,00 | 5,00 |
(5) Das Startgeld des Staffellaufs gilt für das gesamte Team aus vier Personen.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nur im Rahmen des Teilnehmerlimits und der verfügbaren Kontingente. Wird eine autorisierte Zahlung storniert oder zurückgebucht und der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung ausgeglichen, ist der organisatorische Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Startplatz anderweitig zu vergeben.
(7) Gutschein- und Rabattcodes können ausschließlich online im Rahmen der Anmeldung und nur bis zum Meldeschluss eingelöst werden, sofern das Teilnehmerlimit des jeweiligen Wettbewerbs noch nicht erreicht ist. Codes gelten ausschließlich für das Veranstaltungsjahr, für das sie ausgegeben wurden, sind nicht auf andere Austragungsjahre übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und werden nicht in bar ausgezahlt oder erstattet.
(8) Im Rahmen der Anmeldung können kostenpflichtige Zusatzleistungen gebucht werden, insbesondere Wunschstartnummer, Medaillengravur, Laufshirt, SMS-Service und Ticket für die After-Party. Der Besuch der Marathonmesse ist kostenfrei. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Anmeldeprozess freiwillig für den im Anmeldeprozess genannten Spendenzweck zu spenden. Spendenbeträge werden vollständig weitergeleitet und nicht erstattet.
(9) Zusatzleistungen sind nur zusammen mit einer Anmeldung buchbar. Die Verfügbarkeit ist jeweils begrenzt. Bestellte Artikel werden in der gewählten Größe zugeteilt, solange der Vorrat reicht.
(10) Für Verbraucher besteht bei bestellten Waren, die nicht nach persönlichen Angaben angefertigt sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten und die Ausnahmen davon ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(11) Die Teilnehmer erhalten alle zur Teilnahme notwendigen Startunterlagen, also Startnummer mit Transponder und weitere Unterlagen, sowie gebuchte Zusatzleistungen auf der Marathonmesse am Deutschen Eck in Koblenz, am Freitag, dem 16. April 2027, von 12:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag, dem 17. April 2027, von 10:00 bis 19:00 Uhr. Am Veranstaltungstag ist eine Abholung bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start möglich.
(12) Zur Abholung sind die Teilnahmebestätigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Eine Abholung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Teilnehmers möglich.
(13) Ein postalischer Versand der Startunterlagen wird nicht angeboten. Die Startunterlagen sind auf der Marathonmesse oder am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start abzuholen.
(1) Der Zahlungsbetrag besteht aus dem Startgeld des gewählten Wettbewerbs sowie den gegebenenfalls gebuchten Zusatzleistungen.
(2) Zur Verfügung stehen die im Anmeldeportal angebotenen Zahlungsarten.
(3) Nachmeldungen sind ausschließlich online im Anmeldeportal möglich, solange das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist. Es gelten die unter Absatz 2 genannten Zahlungsarten.
(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bank- oder Kreditkartenangaben oder durch von den Teilnehmern zu vertretende Rücklastschriften entstehen, werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt.
Gezahlte Startgelder werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Können Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, den Startplatz im Wege der kostenpflichtigen Ummeldung auf eine Ersatzperson zu übertragen.
(1) Der Startplatz kann kostenpflichtig auf eine andere Person übertragen werden. Die Ummeldung ist bis spätestens 31. März 2027 über den persönlichen Änderungslink möglich, kann je Startnummer nur einmal erfolgen und ist nicht rückgängig zu machen.
(2) Mit der Übernahme gehen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Teilnehmers auf die übernehmende Person über. Der bisherige Teilnehmer bestätigt mit der Weitergabe, dass alle finanziellen Ansprüche zwischen den Beteiligten geregelt sind. Bereits gebuchte Zusatzleistungen gehen mit über. Eine Erstattung durch den organisatorischen Veranstalter erfolgt weder für das Startgeld noch für Zusatzleistungen.
(3) Für die Ummeldung werden Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse der übernehmenden Person benötigt. Optionale Angaben wie die erwartete Zielzeit oder die Shirtgröße können nachträglich angepasst werden. Die Ummeldegebühr beträgt 15,00 Euro und wird im Rahmen des Ummeldevorgangs erhoben.
(4) Freistartplätze sowie über Sponsoren-, Vereins- oder Schulkontingente vergebene Startplätze können nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Ein Wechsel vom 10-km-Lauf auf den Halbmarathon ist bis zum 31. März 2027 über den persönlichen Änderungslink möglich, solange das Kontingent des Halbmarathons nicht ausgeschöpft ist. Die Preisdifferenz ist nachzuzahlen. Ein Wechsel auf eine kürzere Distanz ist nicht möglich.
(6) Die bei der Anmeldung angegebene erwartete Zielzeit kann bis zum 31. März 2027 über den persönlichen Änderungslink angepasst werden.
(1) Der organisatorische Veranstalter gibt alle für die Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder in den Startunterlagen verbindlich bekannt. Die Teilnehmer verpflichten sich, diese Vorgaben zu beachten und umzusetzen.
(2) Die Teilnehmer leisten den Anweisungen des organisatorischen Veranstalters und seines erkennbar gekennzeichneten Personals Folge, insbesondere von Ordnern, Streckenposten, Zielpersonal und Sanitätsdiensten.
(3) Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Wettbewerbe überwiegend auf öffentlichen Straßen und Wegen im Stadtgebiet Koblenz durchgeführt werden. Der organisatorische Veranstalter prüft die Strecken vor Beginn der Wettkämpfe und beseitigt erkennbare Hindernisse und Gefahrenquellen. Den Teilnehmern ist bewusst, dass die Strecke ortsübliche Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann, und sie richten ihr Verhalten darauf aus.
(4) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit anderer Teilnehmer oder Besucher gefährden können, ist der organisatorische Veranstalter berechtigt, Teilnehmer unverzüglich von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes besteht in diesen Fällen nicht.
(5) Im Übrigen gelten die Ausschreibungen der jeweiligen Wettbewerbe sowie die Internationalen Wettkampfregeln des DLV und von World Athletics.
(6) Werden behördliche Vorgaben kurzfristig geändert, können Veranstaltungsstrukturen und Organisationsabläufe auch nach der Anmeldung angepasst werden, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.
(1) Der organisatorische Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation), wenn einer oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen:
(a) Teilnahme ohne den nach § 8 vorgesehenen Transponder oder begründeter Verdacht der Manipulation an Transponder oder Zeitmessung, etwa durch fehlende Zwischenzeiten, Verlassen oder Abkürzen der Strecke.
(b) Falsche Angaben zu persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung.
(c) Eine zum Zeitpunkt des Starts gegen den Teilnehmer verhängte Sperre des DLV oder von World Athletics.
(d) Verdacht oder Nachweis der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping).
(e) Begründete Annahme des organisatorischen Veranstalters oder des beauftragten ärztlichen Fachpersonals, dass ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht starten oder den Wettbewerb nicht fortsetzen kann.
(f) Veränderung der Startnummer in jeglicher Form, insbesondere wenn Aufdrucke unkenntlich gemacht oder entfernt werden oder die Startnummer auf dem Rücken getragen wird.
(g) Verstöße gegen die sportlichen Regeln der in § 1 Absatz 5 genannten Institutionen, die nach dem jeweiligen Regelwerk zur Disqualifikation führen.
(h) Weitergabe der Startnummer samt Transponder an andere Personen ohne offizielle Ummeldung.
(i) Start ohne Startnummer oder Start mit mehr als einem Transponder.
(j) Start in einem zu weit vorne gelegenen Startblock, kontrolliert über die Zeitmessung.
(k) Unterschreitung des für den jeweiligen Wettbewerb geforderten Mindestalters.
(l) Mitführen von Kinderwagen, Laufwagen oder Tieren.
(m) Tragen von Kopfhörern sowie das Hören von Musik über Smartphones oder vergleichbare Geräte, da dies nach den Internationalen Wettkampfregeln als unerlaubtes technisches Hilfsmittel gilt.
(n) Begleitung von Läufern auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Rollern oder Inline-Skates.
(o) Beim Staffellauf zusätzlich: Start mit mehr als vier Staffelmitgliedern, Übergabe des Transponders außerhalb der Wechselzone oder Start ohne Transponder.
(2) Zudem gelten folgende Zeitlimits, jeweils netto ab dem Überqueren der Startlinie: Halbmarathon 3:00 Stunden bei einem Start um 10:00 Uhr, 10-km-Lauf 2:00 Stunden bei einem Start um 8:30 Uhr und einem Zielschluss um 10:30 Uhr, Staffellauf 3:00 Stunden bei einem Start um 10:00 Uhr. Werden Teilnehmer vom Schlussfahrzeug am Ende des Feldes überholt, scheiden sie aus dem Wettbewerb aus und haben die Strecke zu verlassen. Der Versicherungsschutz erlischt zu diesem Zeitpunkt, die Straßen sind dann nicht mehr verkehrsfrei und es gilt die Straßenverkehrsordnung. Überholte Teilnehmer können sich vom Besenwagen ins Ziel bringen lassen oder eigenständig zum Zielbereich gelangen.
(3) Nutzen Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für nicht genehmigte Aktivitäten, die das Ansehen des organisatorischen Veranstalters, des Namensgebers oder der Partner schädigen können, behält sich der organisatorische Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen, aus dem Rennen zu nehmen oder zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere für nicht genehmigte Werbung für Dritte, vor allem, wenn diese in Konkurrenz zu den Partnern der Veranstaltung steht. Im Zweifelsfall können Teilnehmer bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Abstimmung mit dem organisatorischen Veranstalter herbeiführen.
(4) Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes oder der Kosten für Zusatzleistungen.
(5) Gegen eine Wertung oder eine Disqualifikation kann bis 24 Stunden nach dem Rennen beim offiziellen Wettkampfgericht per E-Mail an info@koblenz-marathon.de Einspruch eingelegt werden. Der organisatorische Veranstalter prüft den Einspruch gemeinsam mit dem Wettkampfgericht und entscheidet innerhalb von weiteren 24 Stunden. Im Zweifel gelten die Wettkampfbestimmungen des DLV und von World Athletics.
(6) Der organisatorische Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu disqualifizieren.
(1) Die Zeitmessung erfolgt für alle Wettbewerbe mit Ausnahme des Kinderlaufs ausschließlich über den auf der Rückseite der Startnummer integrierten Transponder. Der Transponder selbst erfasst und verarbeitet keine personenbezogenen Daten.
(2) Eine korrekte Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer an der Vorderseite der Laufbekleidung und beim Überqueren sämtlicher ausgelegter Messmatten gewährleistet werden.
(3) Der verbindlich zu tragende Transponder wird im Rahmen der Anmeldung miterworben und befindet sich an der Startnummer.
(4) Die ersten 20 Finisher werden nach Bruttozeit gewertet und in der Ergebnisliste entsprechend gekennzeichnet. Alle weiteren Wertungen erfolgen nach Nettozeit. Frauen und Männer werden getrennt gewertet.
(5) Direkt nach der Veranstaltung werden vorläufige Ergebnislisten auf der Internetseite der Veranstaltung veröffentlicht. Die Ergebnisdarstellung richtet sich nach den sportlichen Regeln der in § 1 Absatz 5 genannten Institutionen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist beziehungsweise nach Bearbeitung der Einsprüche werden die endgültigen Ergebnisse veröffentlicht. Bis dahin können sich Platzierungen ändern.
(1) Der organisatorische Veranstalter verarbeitet die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, insbesondere zur Anmeldung, Zeitmessung, Zahlungsabwicklung und Kommunikation. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Zur Durchführung eines öffentlichen Sportwettbewerbs gehört die Veröffentlichung von Melde- und Ergebnislisten. Veröffentlicht werden Startnummer, Vorname, Name, Geschlecht, Jahrgang, Altersklasse, Wohnort, Nation, Verein und die erzielten Zeiten, insbesondere auf der Internetseite der Veranstaltung, in den Systemen des Zeitnahme-Partners und in veranstaltungsbezogenen Medien. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in einer öffentlichen und nachvollziehbaren Wertung. Der namentlichen Veröffentlichung kann jederzeit in Textform widersprochen werden. In diesem Fall erfolgt die Wertung anonymisiert.
(3) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen, die der organisatorische Veranstalter und beauftragte Dienstleister zur Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwenden, insbesondere auf der Internetseite der Veranstaltung, in sozialen Medien, in Pressemitteilungen und in Printmedien. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit den Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes zu Aufnahmen von Versammlungen und Zeitgeschehen. Der Verwendung einer Aufnahme, auf der ein Teilnehmer erkennbar im Vordergrund abgebildet ist, kann jederzeit widersprochen werden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
(4) Der organisatorische Veranstalter gibt personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:
(a) Die cologne timing GmbH, Oskar-Jäger-Straße 173, Gebäude K1, 50825 Köln, führt Anmeldung, Zahlungsabwicklung und Zeitmessung durch und setzt hierfür das System der race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 11, 76327 Pfinztal, ein. Übermittelt werden Vorname, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität, Verein und Startnummer zum Zweck der Zeitmessung sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten.
(b) Bei Buchung einer Zusatzleistung werden die erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Erbringung der Leistung notwendig ist.
(c) Die Foto- und Videoproduktion der Veranstaltung erfolgt durch Glowviral, Inhaber Bastian Cappel, Schaefferstraße 4, 56073 Koblenz. Sofern eine Foto-Flat gebucht wird, werden Vorname, Name, Startnummer und E-Mail-Adresse zur Zuordnung der Bilder übermittelt.
(d) Die veranstaltungsbezogene E-Mail-Kommunikation und der Newsletter werden über die Plattform Brevo versendet, betrieben von der Sendinblue SAS, 17 rue Salneuve, 75017 Paris, Frankreich. Der Newsletter wird nur nach ausdrücklicher Einwilligung im Double-Opt-in-Verfahren zugestellt und ist jederzeit abbestellbar.
(e) Die Ergebnisdaten werden an den Leichtathletik-Verband Rheinhessen-Rheinland (LVRR) mit Sitz in Mainz sowie gegebenenfalls an den DLV zur Aufnahme in Bestenlisten weitergeleitet.
(f) Die technische Betreuung der Internetseite der Veranstaltung erfolgt durch die onlinewachsen.de GbR, Pastor-Klein-Straße 10, 56220 Urmitz, im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
(5) Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.
(6) Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten wie Vorname, Name, Jahrgang, Nationalität, Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten sind für die Durchführung der Veranstaltung und die Wertung erforderlich. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme nicht möglich.
(7) Die vollständige Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen. Den Teilnehmern stehen die Rechte nach Artikel 15 bis 21 DSGVO zu, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
(1) Der organisatorische Veranstalter haftet nicht für Folgen gesundheitlicher Risiken in der Person der Teilnehmer. Auf § 2 Absatz 2 wird verwiesen.
(2) Der organisatorische Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, insbesondere für an der Kleiderbeutelabgabe abgegebene Beutel und deren Inhalt wie Kleidung, Brillen, Schlüssel oder Smartphones. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter Gegenstände auf der Strecke wird keine Haftung übernommen, soweit den organisatorischen Veranstalter kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
(1) Ansprüche der Teilnehmer gegen den organisatorischen Veranstalter auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen des § 10 sowie dieses Paragrafen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des organisatorischen Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der organisatorische Veranstalter unbeschränkt.
(3) Unbeschränkt haftet der organisatorische Veranstalter ferner bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Platzierungsprämien werden, sofern ausgeschrieben, anhand der offiziellen Ergebnisliste ermittelt und ausgezahlt. Die offizielle Ergebnisliste wird nach Ablauf der Einspruchsfrist auf der Internetseite der Veranstaltung veröffentlicht.
(2) Gesondert ausgeschriebene Prämien und Boni für Eliteathleten werden nur an Athleten mit einem gültigen Vertrag mit dem organisatorischen Veranstalter ausgezahlt.
(3) Gewinner von Altersklassen- und Sonderwertungen werden nach der Veranstaltung in Textform informiert. Zusätzlich ausgelobte Geld- oder Sachpreise werden nach der Veranstaltung übersandt.
(4) Bei einer Disqualifikation nach § 7 entfällt jeder Anspruch auf eine Prämie. Bereits erhaltene Prämien sind zurückzugeben.
Der organisatorische Veranstalter ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten. Dadurch kann es im Laufe eines Veranstaltungsjahres zu Veränderungen in der Organisation oder im Warenangebot kommen, etwa beim Material von Bechern, Beuteln oder Textilien. Solche Änderungen werden nur vorgenommen, soweit sie für die Teilnehmer zumutbar sind, den Wert der gebuchten Leistung nicht mindern und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Über Veränderungen werden die Teilnehmer frühzeitig per E-Mail, über die Internetseite und über soziale Medien informiert. Zusätzliche Kosten entstehen den Teilnehmern hierdurch nicht.
(1) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, etwa wegen einer Pandemie, eines Unwetters oder einer Sicherheitslage, oder aus anderen vom organisatorischen Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, erhalten die Teilnehmer das gezahlte Startgeld sowie die gebuchten Zusatzleistungen erstattet.
(2) Der organisatorische Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf einen Ersatztermin zu verlegen. In diesem Fall behält die Anmeldung ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Teilnehmer, die am Ersatztermin nicht teilnehmen können, können ihren Startplatz nach den Regeln des § 5 übertragen.
(3) Die Absage einzelner Wettbewerbe aus Sicherheitsgründen bleibt vorbehalten. Absatz 1 gilt in diesem Fall für den betroffenen Wettbewerb entsprechend.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand ist Koblenz, soweit die Teilnehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(4) Der organisatorische Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser Teilnahmebedingungen: 16. September 2026. Der organisatorische Veranstalter behält sich vor, diese Bedingungen für künftige Austragungen anzupassen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung.
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